Mietverwaltung
Einfacher als die Hausverwaltung unter dem WEG ist die Verwaltung unter dem Einzelbesitz. Die Richtlinien, die das WEG im Interesse der Fairness und zur Verhinderung von Übervorteilung Einzelner in einer Gemeinschaft etabliert, fallen hier weg.
Beschlüsse fallen hier nur in die Zuständigkeit eines Inhabers oder einer Inhaberin. Für einen Einzelbesitz ist keine Hausverwaltung vorgeschrieben, empfiehlt sich aber ab einer gewissen Größe.
Unsere Dienste gleichen in weiten Teilen denen aus der Verwaltung unter dem WEG, verzichten aber auf Formalitäten rund um die Beschlussfassung.
Die Vertragsgestaltung ist hier deutlich freier als unter dem WEG. So können auch Teildienste vereinbart werden und besser auf die Bedürfnisse des Eigentümers oder der Eigentümerin eingegangen werden.