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Hausverwaltung unter dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)

Die Haus- oder Immobilienverwaltung unter dem sog. WEG (Wohnungseingentumsgesetz) ist sicher die häufigste und konstanteste Verwaltungsform.

Sie bezieht sich auf Liegenschaften, deren Einheiten mehreren Inhabern gehören. Mehrheitlich ist diese Form der Verwaltung mit der Betreuung von Wohnraum verbunden, findet aber auch bei Garagen oder Gewerbeimmobilien Anwendung.

Das WEG sichert eine faire und gesetzlich geregelte Abrechnungs- und Verwaltungsstruktur, die Inhaber, Mieter und Immobilie gleichfalls schützt. Aspekte im WEG mögen auf den ersten Blick unnötig ausführlich oder verkompliziert erscheinen. Die kontinuierliche Anpassung an gegenwärtige Aufgaben macht es aber zu einem guten Leitfaden für eine nachhaltige und verlässliche Pflege von Wohnrauminhabergemeinschaften, die unter diesem Gesetz Sicherheit für Ihre Investition und ihren Wohnraum finden.

Jährlich finden Treffen zu einer Eigentümerversammlung statt, in der wir über den Stand Ihrer Immobilie und damit verbundenen Projekten informieren, gemeinsam Entscheidungen abstimmen und einen beratenden Blick in die Zukunft werfen.

Alle Aktivitäten werden vom WEG, technischen Notwendigkeiten, Wünschen und einer persönlichen Einschätzung zur Immobiliensituation geleitet. Jeder dieser Aspekte ist für uns wichtig, allerdings stehen WEG und technische Notwendigkeiten wegen ihrer Zwangsläufigkeit im Vordergrund. Die strukturelle Schaffung von Routinen hilft uns, Wünsche und Ziele nicht zu vernachlässigen.

Aufgaben der WEG Immobilienverwaltung

Jährliche Eigentümerversammlung

Einmal im Jahr laden wir zu einer Eigentümerversammlung. Inhalte sind

  • Informationen zu abgeschlossenen, laufenden und geplanten Objekten
  • die Bilanz des vergangenen Jahres
  • aufgelaufene Fragen
  • Abstimmungen zu anstehenden Entscheidungen.

Eine Tagesordnung liegt jeweils der Einladung bei. 

Personalverwaltung

Wir betreuen Personal, dass für Aufgaben im Immobilienbereich benötigt wird.

Zu unseren Aufgaben gehört das Recruiting und im Fall von Unregelmäßigkeiten auch eine eventuelle Entlassung. 

Versicherte Schäden

Im Fall eines Versicherungsschadens übernehmen wir die Abwicklung mit der Versicherung.

Geltendmachung von Rechten der Gemeinschaft

Im Fall von Rechten gegenüber Dritten leiten wir die Geltendmachung ein und begleiten deren Verlauf.

Ordungsmäßige Verwaltung von Buchführung, Unterlagen und Verträgen

Alle Vorgänge werden im Sinne einer ordnungsmäßigen Buchführung aufbewahrt und im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt.

Beschlusssammlung

Wir organisieren formelle Beschlussfassungen. Die Form der Beschlussfassung richtet sich nach Aktualität, Art des Beschlusses und Gelegenheit, z.B. als Abstimmung während einer Versammlung oder als Umlaufbeschluss.

Buchhaltung

Teil der Verwaltung ist die Buchhaltung oder Buchführung nach WEG und Steuergesetz.

Wirtschaftspläne

Entscheidungen gelingen besser, wenn eine Planbarkeit vorliegt. Wir erstellen für die Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft Wirtschaftspläne, die Machbarkeit, Rendite oder Wirtschaftlichkeit ausweisen.

Hausgeld und andere Zahlungsvorgänge

Unsere Aufgaben umfassen

  • Festsetzen des Hausgeldes
  • überwachen/kontrollieren der Verwendung des Hausgeldes
  • Auszahlung von Rechnungen
  • Mahnwesen und Wohngeldinkasso

Objektpflege

Regelmäßige Begehungen sind die Grundlage der Objektpflege.

Für Schäden die wir bei der Begehung entdecken oder die uns durch Mieter/Inhaber/Personal gemeldet werden oder Pflegeroutinen

  • holen wir Angebote ein
  • vergeben Aufträge
  • koordinieren die Ausführung
  • nehmen die erledigten Arbeiten ab

Sonderleistungen

Jede Immobilie oder Liegenschaft hat individuelle Anforderungen. Es kann sinnvoll sein gewissen Aufgaben anzupassen. Eine gemeinsame Betrachtung der Notwendigkeiten und ein Blick in die Vergangenheit gibt uns Aufschluss über das beste Dienstleistungspaket.