Hausverwaltung unter dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Die Haus- oder Immobilienverwaltung unter dem sog. WEG (Wohnungseingentumsgesetz) ist sicher die häufigste und konstanteste Verwaltungsform.
Sie bezieht sich auf Liegenschaften, deren Einheiten mehreren Inhabern gehören. Mehrheitlich ist diese Form der Verwaltung mit der Betreuung von Wohnraum verbunden, findet aber auch bei Garagen oder Gewerbeimmobilien Anwendung.
Das WEG sichert eine faire und gesetzlich geregelte Abrechnungs- und Verwaltungsstruktur, die Inhaber, Mieter und Immobilie gleichfalls schützt. Aspekte im WEG mögen auf den ersten Blick unnötig ausführlich oder verkompliziert erscheinen. Die kontinuierliche Anpassung an gegenwärtige Aufgaben macht es aber zu einem guten Leitfaden für eine nachhaltige und verlässliche Pflege von Wohnrauminhabergemeinschaften, die unter diesem Gesetz Sicherheit für Ihre Investition und ihren Wohnraum finden.
Jährlich finden Treffen zu einer Eigentümerversammlung statt, in der wir über den Stand Ihrer Immobilie und damit verbundenen Projekten informieren, gemeinsam Entscheidungen abstimmen und einen beratenden Blick in die Zukunft werfen.
Alle Aktivitäten werden vom WEG, technischen Notwendigkeiten, Wünschen und einer persönlichen Einschätzung zur Immobiliensituation geleitet. Jeder dieser Aspekte ist für uns wichtig, allerdings stehen WEG und technische Notwendigkeiten wegen ihrer Zwangsläufigkeit im Vordergrund. Die strukturelle Schaffung von Routinen hilft uns, Wünsche und Ziele nicht zu vernachlässigen.